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In Wittstock/ Dosse OT Freyenstein sollen zu den vorhandenen Windkraftanlagen 11 weitere gebaut werden. Die Gesamthöhe der geplanten WEA beträgt erschreckende 266,5 m. Bis zum 22. Juni können noch Einwendungen gemacht werden.

Quelle: 02_Lagepläne.pdf

Errichtung und Betrieb von elf Windenergieanlagen in 16909 Wittstock/Dosse

Erschienen am14.04.2026– PresemitteilungWest-092-25

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt 
Vom 14. April 2026

Die Firma KWE New Energy GmbH, Forstwiese 5 in 18198 Stäbelow, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), am Standort 16909 Wittstock/Dosse, Gemarkung Freyenstein, Flur 103, Flurstücke 16, 17, Flur 104, Flurstücke 19, 14, 13, 9, 7, Flur 101, Flurstücke 27, 55, 45 elf Windenergieanlagen zu errichten und zu betreiben. 

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von elf Windenergieanlagen (WEA) des Typs Nordex N175-6.8 MW mit 179 m Nabenhöhe, 175 m Rotordurchmesser mit einer Fundamenterhöhung von + 1 m. Die Gesamthöhe der geplanten WEA beträgt 266,5 m. Die geplanten WEA-Standorte befinden sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin circa 2 km nördlich der Gemeinde Wittstock/Dosse OT Freyenstein.

Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.6.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Die Inbetriebnahme der Anlage ist im 4. Quartal 2027 vorgesehen.

Auslegung

Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen werden einen Monat vom 22. April 2026 bis einschließlich 21. Mai 2026 über das länderübergreifende zentrale UVP-Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de/ jederzeit und für jedermann zugänglich gemacht.

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Die veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen enthalten auch die Untersuchungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit, insbesondere Angaben zu Schall und Schattenwurf, Auswirkungen auf Avifauna, Boden, Wasser, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, FFH- und SPA-Gebiete sowie einen Landschaftspflegerischen Begleitplan mit naturschutzfachlicher Eingriffs-/Ausgleichsplanung. 

Einwendungen

Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 22. April 2026 bis einschließlich 22. Juni 2026 unter Angabe der Vorhaben-ID 092.00.00/25 schriftlich oder elektronisch beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle West, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Für elektronische Einwendungen kann ein Einwendungsportal unter Angabe der oben genannten Vorhaben-ID verwendet werden unter:
https://lfu.brandenburg.de/einwendungen

Quelle: Errichtung und Betrieb von elf Windenergieanlagen | Startseite | LfU

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